Rechtsprechung
   BFH, 13.12.2007 - XI B 175/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,15745
BFH, 13.12.2007 - XI B 175/06 (https://dejure.org/2007,15745)
BFH, Entscheidung vom 13.12.2007 - XI B 175/06 (https://dejure.org/2007,15745)
BFH, Entscheidung vom 13. Dezember 2007 - XI B 175/06 (https://dejure.org/2007,15745)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,15745) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 15.04.1992 - III R 96/88

    Aufwendungen für Hotelbesichtigung als vorweggenommene Betriebsausgaben

    Auszug aus BFH, 13.12.2007 - XI B 175/06
    Sind bereits vor der Betriebseröffnung Aufwendungen angefallen, so sind sie als vorab entstandene Betriebsausgaben abziehbar, wenn ein ausreichend bestimmter Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird (vgl. BFH-Urteil vom 15. April 1992 III R 96/88, BFHE 168, 133, BStBl II 1992, 819).
  • BFH, 29.11.1983 - VIII R 160/82

    Abstandszahlung - Vertragsrücktritt - Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 13.12.2007 - XI B 175/06
    Aufwendungen können selbst dann abziehbar sein, wenn es entgegen den Planungen des Steuerpflichtigen nicht zu den erstrebten Einnahmen kommt, sofern nur eine erkennbare Beziehung zu den angestrebten Einnahmen besteht (BFH-Urteil vom 29. November 1983 VIII R 160/82, BFHE 140, 216, BStBl II 1984, 307).
  • BFH, 04.06.1991 - IX R 30/89

    Werbungskosten beim Grundstückskauf

    Auszug aus BFH, 13.12.2007 - XI B 175/06
    Ein solcher Abzug kommt von dem Zeitpunkt an in Betracht, in dem sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt, dass der Entschluss, Einkünfte einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefasst worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 4. Juni 1991 IX R 30/89, BFHE 164, 364, BStBl II 1991, 761).
  • BFH, 03.04.2007 - VIII B 101/06

    NZB: Darlegung von Zulassungsgründen

    Auszug aus BFH, 13.12.2007 - XI B 175/06
    Damit kann aber die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschluss vom 3. April 2007 VIII B 101/06, BFH/NV 2007, 1343).
  • BFH, 09.02.2006 - X B 107/05

    Grundsätzliche Bedeutung; Rechtsfortbildung

    Auszug aus BFH, 13.12.2007 - XI B 175/06
    Grundsätzliche Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) kommt einer Rechtssache nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu, wenn eine im konkreten Fall entscheidungserhebliche Rechtsfrage im allgemeinen Interesse an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts der höchstrichterlichen Klärung bedarf (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Februar 2006 X B 107/05, BFH/NV 2006, 938).
  • FG Hamburg, 20.09.2016 - 5 K 28/15

    Aufwendungen für Fortbildungen mit persönlichkeitsbildendem Charakter als

    Aus objektiven Umständen muss auf das Vorliegen oder Fehlen der Absicht geschlossen werden (vgl. BFH-Urteil vom 11.12.2012 IX R 14/12 BStBl II 2013, 279; BFH-Beschluss vom 13.12.2007 XI B 175/06, juris; Heinecke in Schmidt, Einkommensteuergesetz 35. Auflage 2016, § 4 Rn. 484 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht